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Teilnahmebedingungen

Wettkampfbestimmungen & Organisatorisches

Damit der ASICS Österreichische Frauenlauf® auch in diesem Jahr zu einem unvergesslichen Laufevent für alle Teilnehmerinnen wird, gilt es einige Regeln zu beachten. In unseren Teilnahmebedingungen kannst du alles nachlesen.

start 5km

Teilnahmebedingungen - Stand 17. Jänner 2024

Start

Der ASICS Österreichische Frauenlauf ist eine Veranstaltung der Österreichischen Frauenlauf GmbH, Barmherzigengasse 17/5/69, 1030 Wien.

Die folgend angeführten Teilnahmebedingungen regeln das Geschäftsverhältnis zwischen der Teilnehmerin und der Österreichischen Frauenlauf Gmbh (Veranstalter) und gelten für alle Teilnehmerinnen der Bewerbe des ASICS Österreichischen Frauenlaufes. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültige Fassung dieser Teilnahmebedingungen.

Für die zum 5 km Elitebewerb eingeladenen nationalen oder internationalen Spitzenathletinnen gelten zusätzlich die „Wettkampfregeln für den Elitelauf“.

Als Gerichtsstand gilt Wien.

A. Wettkampfbestimmungen

A.1. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die vom Gesetz wegen eine Frau oder ein Mädchen sind und, die sich beim Veranstalter ordnungsgemäß über das dazu von ihm zur Verfügung gestellte Anmeldesystem für einen der Bewerbe angemeldet haben.

A.2. Die Veranstaltung und die Bewerbe finden bei jedem Wetter statt. Der Veranstalter behält sich jedoch das Recht vor, etwa bei "Gefahr im Verzug", die Bewerbe vorzeitig oder währenddessen abzubrechen.

A.3. Die Teilnahme an den Bewerben unter Verwendung von Fortbewegungsmitteln oder anderer Sportgeräte jeglicher Art, welche die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmerinnen, Besucher oder Organe des Veranstalters beeinträchtigen können, dazu gehören z.B. Inline Skates, Fahrräder, Scooter, etc. ist nicht gestattet.

A.4. Die Teilnahme mit Rollstühlen bzw. Handbikes, das Begleiten auf Fahrrädern, Inline-Skates, Scootern und anderen Fortbewegungsmitteln sowie die Mitnahme von Kinderwägen und Tieren, ist aus sicherheitstechnischen Gründen untersagt.

A.5. Die Benutzung von Nordic Walking Stöcken ist nur im Nordic Walking Bewerb möglich. Das Laufen mit Nordic Walking Stöcken ist aus sicherheitstechnischen Gründen nicht erlaubt.

A.6. Das Begleiten durch nicht zum Laufbewerb angemeldete Personen ist nicht erlaubt. Ausgenommen sind Läuferinnen mit nachweislicher Beeinträchtigung, die zu deren Sicherheit einer Begleitperson bedürfen. Sie dürfen eine Person, unabhängig vom Geschlecht, kostenlos als Begleitung registrieren. Durch die Registrierung erhält die Begleitperson ausschließlich das Recht die beeinträchtigte Läuferin zu deren Unterstützung und Sicherheit zu begleiten, aber kein Recht auf weitere Leistungen durch den Veranstalter.

A.7. Die vom Veranstalter zugewiesene Startblockeinteilung (laut Startnummer) ist einzuhalten.

A.8. Die persönliche offizielle Startnummer darf nicht verändert (verkleinert, gefalten, überklebt, etc.) oder der Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht werden. Die persönliche Startnummer ist an der Vorderseite des Oberkörpers zu tragen.

A.9. Die Weitergabe der persönlichen Startnummer an Dritte ohne gleichzeitige Datenänderung ist nicht gestattet und führt zur Disqualifikation. Bitte beachten Sie, dass die Startnummer bei einem eventuellen Notfall zur Identifikation dient!

A.10. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner entsprechend befugten und kenntlich gemachten Organe ist unbedingt Folge zu leisten.

A.11. Die Nichteinhaltung einer oder mehrerer der genannten Punkte 3. bis 10. führt zur Disqualifikation der jeweiligen Teilnehmerin. Die vom Veranstalter befugten und beauftragten Organe sind berechtigt, Teilnehmerinnen, die gegen diese Regeln verstoßen, den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmerinnen, Besucher oder Organe des Veranstalters gefährden jederzeit vom Bewerb auszuschließen, zu disqualifizieren und von der Strecke bzw. vom Veranstaltungsort wegzuweisen.

A.12. Der Veranstalter, seine entsprechend kenntlich gemachten Organe des Veranstalters bzw. die MitarbeiterInnen des von ihm beauftragten medizinischen Dienstes sind berechtigt, bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen zum Schutze der Teilnehmerin dieser auch die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung zu untersagen.

A.13. Bei allen physischen Bewerben erfolgt die Zeitnehmung durch die Pentek Timing GmbH mittels "Chip System". Dazu benötigt jede Teilnehmerin einen "Zeitnehmungs-Chip". Besitzt die Teilnehmerin keinen eigenen ChampionChip, wird im Rahmen der Anmeldung automatisch ein Leihchip registriert. Die Leihgebühr beträgt EUR 4,90 und wird bei der Anmeldung mit dem Nenngeld mitverrechnet. Ohne Chip gibt es keine Zeitnehmung. Ohne Zeitnehmung ist keine Einzel- und/oder Teamwertung möglich.

B. Anmeldung

B.1. Es wird die Möglichkeit geboten zwischen zwei Teilnahmeformaten zu wählen. Dem physischen ASICS Österreichischen Frauenlauf im Wiener Prater oder dem virtuellen ASICS Österreichischen Frauenlauf (Virtuell Edition).

B.2. Anmeldungen können nur über das Online Anmeldesystem unter www.oesterreichischer-frauenlauf.at oder in Ausnahmefällen mittels offiziellem Anmeldeformular per Post (Postfach 17, 1006 Wien) oder Fax (+43 1 7138786-16) erfolgen. Anmeldungen per e-mail, Telefon oder persönlich werden nicht entgegen genommen.

B.3. Das jeweilig gültige Nenngeld ist auf www.oesterreichischer-frauenlauf.at ersichtlich. Dieses kann bei allen Arten der Anmeldung mittels Kreditkarte (Visa, Eurocard/Mastercard, Diners Club), SOFORT Überweisung (nur für österreichische Bankverbindungen) oder einmaliger Bankeinzugsermächtigung (+ EUR 1,50 pro Transaktion) bezahlt werden. Bei Anmeldung über das Online Anmeldesystem erfolgt der Bankeinzug über die Hobex AG. Für den Fall der Nichteinlösung der Lastschrift, erklärt sich die Teilnehmerin mit der Anmeldung damit einverstanden, dass der Veranstalter der Hobex AG auf Aufforderung Namen, Adresse und Geburtsdatum der Teilnehmerin vollständig übermittelt.

B.4. Die Anmeldung für den ASICS Österreichischen Frauenlauf ist jedenfalls verbindlich. Bei Verhinderung jeglicher Art bzw. Nichtteilnahme, dessen Grund nicht beim Veranstalter oder einem mit der Organisation und Durchführung betrauten Unternehmen liegt, ist ein Rücktritt von der Anmeldung nicht möglich und es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Nenngeldes. Ein Rücktritt von der Anmeldung bzw. vom Vertrag seitens der angemeldeten Teilnehmerin gemäß § 18 Abs 1 Zif 10 FAGG ist ausgeschlossen. Dies bedeutet, dass ein vierzehntägiges Widerrufs- und Rückgaberecht ausgeschlossen ist. Eine Rückzahlung des Nenngeldes ist ausschließlich bei Abschluss der bei der Anmeldung angebotenen Stornoversicherung, laut den damit verbundenen Versicherungsbedingungen zulässig, außer der Teilnehmerin steht ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu.

B.5. Für die Teilnahme an mehreren Bewerben (5 km Bewerb und am 10 km oder Nordic Walking Bewerb) ist eine getrennte Anmeldung und Bezahlung des Nenngeldes für alle Bewerbe notwendig. Ein Bewerbswechsel ist nur bis zum 28. April 2024 und bei verfügbaren Startplätzen im jeweiligen Bewerb möglich.

B.6. Bankspesen, die durch falsche, unvollständige oder unleserliche Angaben entstehen, werden der Teilnehmerin in Rechnung gestellt.

B.7. Doppelte Anmeldungen können aus organisatorischen Gründen nicht ausgeschlossen werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Nenngeldes, es kann aber bis zum 28. April 2024 eine kostenlose Namens- und Datenänderung durchgeführt werden.

B.8. Generell können Datenänderungen und Bewerbswechsel, wenn vom Veranstalter auf der Website oder per e-mail schriftlich nicht anders verlautbart, nur bis zum 28. April 2024 durchgeführt werden. Danach sind jegliche Datenänderungen und Bewerbswechsel ausnahmslos ausgeschlossen.

B.9. Bei Wechsel des Teilnahmeformats vom „Event im Prater“ kann die Teilnehmerin ausschließlich auf das gleichwertige Format „Virtuell-Premium Edition“ wechseln. Bei einem Wechsel von „Virtuell-Basic Edition“ auf das höherwertige Format “Event im Prater“ hat die Teilnehmerin die noch offene Differenz zu begleichen. Ein Wechsel ist nur bei verfügbaren Startplätzen und bis zum 28. April 2024 möglich.

B.10. Die Anzahl der verfügbaren Startplätze ist aus organisatorischen Gründen limitiert. Anmeldungen, die das definierte Limit überschreiten, können vom Veranstalter abgelehnt werden. Die Berücksichtigung der Anmeldungen erfolgt nach Eingangsdatum.

B.11. Nach dem Voranmeldeschluss am 9. Mai 2024, 24.00 Uhr erhält jede Teilnehmerin eine Anmeldebestätigung via E-Mail zugesandt. Diese ist als pdf am Smartphone/Tablet oder ausgedruckt zur Startnummernausgabe mitzubringen. Die Startnummer muss von der Teilnehmerin zum vom Veranstalter definierten und in der Anmeldebestätigung angekündigten Zeitraum persönlich abgeholt werden. Die Abholung der Startunterlagen ist nur unter Vorlage der Anmeldebestätigung (als pdf oder gedruckt) und eines persönlichen amtlichen Lichtbildausweises zulässig. Bei Abholung der Startnummernunterlagen für eine andere Teilnehmerin benötigt man die von dieser Person eigenhändig unterschriebene Vollmacht auf der Anmeldebestätigung und eine Kopie des Lichtbildausweises dieser Person. Die Startunterlagen für den virtuellen Bewerb (Virtuell Edition) werden Teilnehmerinnen mit Anschrift außerhalb von Wien vorweg per Post zugesandt. Teilnehmerinnen mit Wiener Anschrift erhalten die Startunterlagen im Rahmen der Startnummernausgabe.

B.12. Die Startunterlagen sind ausschließlich am Veranstaltungswochenende 25./26. Mai 2024 am Veranstaltungsgelände abzuholen.  Es besteht kein Anspruch der Teilnehmerin, nicht abgeholte Startunterlagen und Geschenke der Sponsoren und Partner zu einem anderen Zeitpunkt zu erhalten.

B.13. Der Veranstalter ist berechtigt Teilnehmerinnen zu disqualifizieren bzw. von der Veranstaltung auszuschließen, welche bei der Anmeldung wissentlich falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht haben, die für die Bewertung ihrer sportlichen Leistung relevant sind, und/oder einer Sperre durch einen nationalen oder internationalen Verband bzw. der NADA oder WADA unterliegen, und/oder bereits wegen eines Dopingvergehens länger als 6 Monate gesperrt waren, und/oder gegen das zu diesem Zeitpunkt gültige Anti-Doping-Gesetz verstoßen.

B.14. Sollte sich eine Person, die die Kriterien zur Teilnahme nicht erfüllt und/oder die Kriterien die zu einer Disqualifikation oder einem Ausschluss führen können erfüllt, trotzdem in welcher Form auch immer (online, schriftlich oder in Form einer Gruppenanmeldung) zu einem Bewerb des ASICS Österreichischen Frauenlaufes anmelden, entsteht kein rechtsgültiger Vertrag zwischen dieser Person und dem Veranstalter.

B.15. Erklärungen angemeldeter Teilnehmerinnen sind schriftlich entweder per Post an die Anschrift (Österreichischer Frauenlauf GmbH, Barmherzigengasse 17/5/69, 1030 Wien) oder per e-mail an office@oesterreichischer-frauenlauf.at zu richten.

C. Haftungsausschluss

C.1. Mit der Anmeldung zum ASICS Österreichischen Frauenlauf erkennt jede Teilnehmerin den Haftungsausschluss des Veranstalters bzw. der Organisatoren für Schäden jeder Art an. Der Veranstalter haftet nicht für Sach- und Vermögensschäden außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

C.2. Der Veranstalter ist berechtigt und gegebenenfalls auch verpflichtet aufgrund höherer Gewalt, bei konkreter Gefährdung der Teilnehmerinnen, BesucherInnen oder der Allgemeinheit, aufgrund behördlicher Auflagen oder Maßnahmen oder aus sonstigen wichtigen Gründen die Veranstaltung teilweise oder zur Gänze abzuändern, zeitlich oder örtlich zu verlegen, abzubrechen, zu begrenzen oder abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Ersatzpflicht des Veranstalters gegenüber der Teilnehmerin.

Die Teilnehmerinnen haben mögliche behördliche Auflagen oder Anordnungen, die dem Veranstalter vorgeschrieben werden nach Bekanntgabe per e-mail und auf der Website der Veranstaltung, zu akzeptieren und zu befolgen.

C.3. Im Falle höherer Gewalt, behördlicher Absage oder behördlicher Beschränkungen behält sich der Veranstalter das Recht vor die Teilnehmerinnen der (physischen) Bewerbe ganz oder zu einem Teil auf den virtuellen Bewerb zu transferieren. Sofern die Zahl der Teilnehmerinnen für den oder die physischen Bewerb(e) beschränkt wird, erfolgt die Zuteilung nach Eingang der Anmeldungen (Datum und Uhrzeit).

C.4. Der Veranstalter übernimmt, mit Ausnahme etwaiger von ihm oder der von ihm betrauten Organe vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, keine Haftung für die von der Teilnehmerin bei dem vom Veranstalter angebotenen offiziellen Kleiderabgabedienst abgegebenen und verwahrten Gegenstände.

C.5. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für gesundheitliche Risiken der Teilnehmerin im Zusammenhang mit der Teilnahme an einem Bewerb des ASICS Österreichischen Frauenlaufes. Die Verantwortung zur vorherigen ärztlichen Überprüfung ihres Gesundheitszustandes obliegt jeder Teilnehmerin selbst.

C.6. Der Veranstalter behält sich vor, Personen zu deren Schutz die Teilnahme am ASICS Österreichischen Frauenlauf zu verwehren, wenn ihm im Vorhinein bestehende gesundheitliche Probleme dieser Personen bekannt sind, und diese Personen aus Sicht des Veranstalters mit einer Teilnahme am ASICS Österreichischen Frauenlauf zusätzliche gesundheitliche Risken eingehen würden. In diesem Zusammenhang ist der Veranstalter berechtigt von diesen Personen auch ärztliche Bestätigungen über eine unbedenkliche Teilnahme einzuholen.

C.7. Die Teilnehmerin ist aufgefordert sich regelmäßig vor der Veranstaltung, spätestens aber am Tag der Veranstaltung selbst über Witterung (bei einem Wetterdienst), etwaige Änderungen im Veranstaltungsablauf und Hinweise auf der Website oder in den e-mails des Veranstalters zu informieren.

D. Persönliche Daten

D.1. Mit der Anmeldung erklärt sich jede Teilnehmerin mit der maschinellen Speicherung der angegebenen personenbezogenen und zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung einverstanden.

D.2. Mit der Anmeldung erklärt sich die Teilnehmerin einverstanden, dass Teile (Name, Vorname, Jahrgang, Nationalität, Team/Verein, Strecke und Zeit) der personenbezogenen Daten in Starter- und Ergebnislisten im Internet, im offiziellen Ergebnisheft und durch Aushang am Veranstaltungsgelände veröffentlicht werden.

D.3. Die im Zusammenhang mit der Teilnahme am ASICS Österreichischen Frauenlauf gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews der Teilnehmerin können vom Veranstalter sowie dessen Sponsoren und Partner ohne Vergütungsanspruch in Rundfunk und Fernsehen, Printmedien, Internet, sozialen Netzwerken, Werbung, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen - Filme, DVDs etc. genutzt, verbreitet und veröffentlicht werden.

D.4. Mit der Anmeldung erklärt sich die Teilnehmerin mit der Zusendung von veranstaltungsrelevanten Informationen per Post und e-mail durch den Veranstalter einverstanden. Mit Ausnahme der in Punkt A.13. B.3. und D.5. genannten Gründe, sowie zum Zweck der notfallmedizinischen Betreuung der Teilnehmerin, erfolgt keine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte.

D.5. Mit Abschluss der bei der Anmeldung angebotenen Stornoversicherung erklärt sich die Teilnehmerin mit der Weitergabe der personenbezogenen Daten an das Versicherungsunternehmen einverstanden.

E. Bedingungen für den einmaligen Lastschrift-Einzugsverkehr

Die vom Konto abzubuchenden Beträge unterliegen keiner betragsmäßigen Beschränkung. Die kontoführende Bank ist berechtigt, Lastschriften zurückzuleiten, insbesondere dann, wenn das Konto nicht die erforderliche Deckung aufweist. In einem solchen Fall wird der Zahlungsempfänger verständigt. Teilzahlungen sind nicht zu leisten. Durch die Weitergabe dieses Auftrages an den Zahlungsempfänger entsteht für die kontoführende Bank keine Haftung.

Der Auftraggeber kann gegenüber der kontoführenden Bank keine Einwendungen gegen Belastungen, die im Rahmen dieses Auftrages erfolgen, geltend machen. Einwendungen, die sich auf das der Lastschrift zugrunde liegende Rechtsgeschäft beziehen, sind zwischen dem Auftraggeber und dem Zahlungsempfänger direkt zu regeln.

Dieser Auftrag ist widerrufbar. Ein Widerruf des Auftrages gilt ab dem Zeitpunkt des Einlangens bei der kontoführenden Bank. Der Auftraggeber hat den Zahlungsempfänger gleichzeitig zu benachrichtigen. Anfallende Gebühren durch nicht gedeckte Konten oder widerrechtlichen erfolgte Rückleitungen gehen zu Lasten der Teilnehmerin. Im Übrigen gelten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der österreichischen Kreditunternehmungen“ in der letztgültigen Fassung.